Aus Wahlprogrammen müssen Taten folgen
Mietertag 2021 tagte in Wiesloch

Wenige Tage vor der Bundestagswahl 2021 forderte der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg deutlich mehr Anstrengen im Wohnungsbau. Bund und Land, die gemeinsam Verantwortung dafür tragen, müssen, so der wiedergewählte Landesvorsitzende Rolf Gaßmann aus Stuttgart die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau erheblich ausweiten.
Den baden-württembergischen Regierungsparteien warf Gaßmann vor, die Programme ihrer Bundesparteien zu ignorieren und so wohnungspolitisch unseriös zu handeln. So fordere die CDU, dass die Bundeszuschüsse für den sozialen Wohnungsbau in gleicher Höhe durch Landesmittel aufgestockt werden müssen. In Baden-Württemberg, wo die Union seit 2016 dafür Verantwortung trage, fehlen daher 160 Millionen Euro pro Jahr. Ob diese 2022 in den Haushalt eingestellt werden, sei offen.
Das grüne Wahlprogramm fordert für einen Zeitraum von zehn Jahren den Bau von einer Million Sozialwohnungen jährlich. Dies wären auf Baden-Württeberg umgerechnet 14.000 Sozialwohnungen pro Jahr, 20-Mal so viele wie 2020. Doch der grüne Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz lehne eine Mittelerhöhung ab. "Aus Wahlprogrammen müssen Taten folgen", fordert Gaßmann daher.
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Neuwahl des Landesvorstands
Rolf Gaßmann bleibt Landesvorsitzender

Zu den Aufgaben des Mietertags gehört die Wahl des Landesvorstands. Die Delegierten der Mietervereine bestätigten Rolf Gaßmann (Stuttgart) in seiner Funktion als Landesvorsitzender. Der Reutlinger Oberbürgermeister Thomas Keck, bereits seit vielen Jahren Landesvorstandsmitglied wurde neu zum Stellvertreter Gaßmanns gewählt. Er folgt auf den ehemaligen Geschäftsführer des Mietervereins Karlsruhe, Karl Winckelmann, der nach Eintritt in den Ruhestand nicht mehr kandidierte. Der zweite stellvertretende Landesvorsitzende, Rechtsanwalt Joachim Knöpfel aus Baden-Baden wurde ebenso in seinem Amt bestätigt wie die Landesschatzmeisterin Susanne Matt (Esslingen). Erstmals in den Vorstand gewählt wurde Winfried Kropp (Konstanz). Der Pressesprecher des Mieterbunds Bodensee wird sich als Landesschriftführer schwerpunktmäßig um die digitale Medienarbeit kümmern.
Beschlüsse des Mietertags in Wiesloch
Antrag A1: Baulandmobilisierungsgesetz
Städte und Gemeinden haben durch das im Juni 2021 verabschiedete Bauland-Mobilisierungsgesetz erweiterte Möglichkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu sichern. Voraussetzung für viele der neuen Instrumente ist es, dass die Landesregierung in einer Rechtsverordnung bestimmt, in welchen Städten des Landes sie gelten. Der Mietertag fordert die Regierung auf, die entsprechenden Rechtsverordnungen schnell zu erlassen.
Antrag A2: Landeswohnbaufördermittel erhöhen
Der Mietertag fordert von der grün-schwarzen Landesregierung eine Aufstockung der Wohnungsbauförderung von 250 auf 500 Millionen Euro.
Antrag A3: Sozialwohnungsbau gezielter fördern
Der Mietertag fordert von der Landesregierung größere Anstrengungen, um die Zahl der Sozialwohnungen in Baden-Württemberg zu erhöhen. Dazu tragen bei: Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft, längere Bindungsfristen für Sozialwohnungen (mindestens 30 Jahre), keine Subventionen für den Eigentumserwerb von Bestandsimmobilien, regelmäßige Evaluation der Förderprogramme und Vergleich mit anderen Bundesländern.
Antrag A4: Zweckentfremdungsgesetz
Eine Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum soll Städten die Möglichkeit geben, auch gegen lang andauernden Leerstand vorzugehen.
Antrag A5: Kommunale Bodenpolitik
Der Beschluss zeigt auf, wie Städte durch eine sozial ausgerichtete Bodenpolitik Grundstücksspekulation bekämpfenkönnen.
Antrag A6: Gebietskulisse für Mietpreisbremse überarbeiten
Die Mietpreisbremse und andere mietrechtliche Verordnungen gelten in 89 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. In vielen Gemeinden im Einzugsbereich von Schwarmstädten gilt sie jedoch nicht. Der Mietertag fordert daher eine Überarbeitung der Gebietskulisse.
Antrag C2: Virtuelles Tagen
Online-Veranstaltungen waren während der Corona-Pandemie oft die einzige Möglichkeit für Versammlungen oder Fortbildungen. Der Landesverband will diese Technik verstärkt nutzen und bittet seine Mitgliedsverbände, die notwendige Infrastruktur zu schaffen.
Antrag S1: Änderung der Landesverbandssatzung
Der Mietertag hat die Satzung des Landesverbands geändert. Neu sind Regelungen für virtuelle Sitzungen. Außerdem wurde die Zahl der Delegierten des Mietertags Baden-Württemberg neu festgesetzt.