Gemeinderäten entscheiden, ob Wohnen bezahlbar ist
Wohnungspolitische Thesen zur Kommunalwahl
Damit Menschen in den Städten bezahlbare Wohnungen finden können muss mehr gebaut, der Wohnungsbestand genutzt und die Mieteninflation gestoppt werden. Städten und Gemeinden kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.
Kommunen können zielgenau die Wohnungssituation verbessern
Kommunen kennen die örtliche Wohnungssituation am besten. Sie erstellen auf der Basis belastbarer Daten zur lokalen Wohnungssituation kommunale Wohnraumversorgungskonzepte, die zur Verbesserung der Wohnungsversorgung und zur Eindämmung der Mieteninflation zielgenau beitragen. Die Wohnbauziele werden regelmäßig evaluiert und an die Entwicklung des Wohnraumbedarfs angepasst.
Damit ein für alle Bevölkerungsgruppen angemessenes, bedarfsgerechtes Wohnungsangebot vorgehalten werden kann, setzen sich die Kommunen dafür ein, dass die Landesfördermittel für den Bau bezahlbarer Wohnungen durch ihre Wohnungsgesellschaften vor Ort auch abgerufen werden. Bezahlbare Wohnungen entstehen in den Städten nicht zum Nulltarif. Wenn erforderlich und um längere Bindungen sowie günstige Mietpreise zu erreichen, ergänzen Kommunen die Landesförderung mit eigenen Förderprogrammen aus ihren Haushalten.
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind ein wichtiges Instrument kommunaler Wohnungspolitik. Sie müssen gestärkt oder, wo nicht vorhanden, neu gegründet werden. Weil es in vielen Kommunen keine stadteigenen Wohnungsgesellschaften gibt und manche Städte nicht in der Lage sind, solche zu gründen, setzen sie sich beim Land dafür ein, dass eine landeseigene Wohnbaugesellschaft wieder entsteht.
Eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik ist die Voraussetzung für den Neubau bezahlbarer Wohnungen.
Bauland ist knapp und deshalb teuer. Um dem steigenden Wohnungsbedarf gerecht werden zu können, muss mehr Bauland ausgewiesen werden. Der Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist richtig. Die Innenentwicklung wird jedoch nicht ausreichen und deshalb müssen auch geeignete Grundstücke in den Außenbereichen entwickelt werden.
Durch eine aktive Baulandpolitik müssen die Städte den explodierenden Bodenpreisen entgegen wirken. Neues Baurecht darf es erst geben, wenn sich alle Flächen eines Baugebietes in städtischem Besitz befinden.
Boden ist ein nicht reproduzierbares Gut. Durch den Grundsatz „Erbbaurecht vor Verkauf“ werden Grundstücke im Eigentum der Allgemeinheit auch für folgende Generationen gesichert.
Baugrundstücke aus städtischem Besitz dürfen nur nach Konzept vergeben werden. Investoren, die eine langfristige Nutzung mit preisgünstigen Mietwohnungen gewährleisten müssen städtische Baugrundstücke vergünstigt erhalten.
Die Spekulation mit Bauland muss verhindert werden. Mit dem Baugebot nach § 176 des Bundesbaugesetzes haben Städte die Möglichkeit durchzusetzen, dass auf baureifen Grundstücken tatsächlich dringend benötigte Wohnungen gebaut werden.
Weil der Markt versagt, muss bei neuem Baurecht durch verbindliche Förderquoten ein bedarfsgerechtes und bezahlbares Wohnungsangebot geschaffen werden. Notwendig ist eine Quote von mindestens 30 Prozent für Sozialmietwohnungen und zehn Prozent für Mietwohnungen mittlerer Einkommensbezieher.
Bezahlbarer Wohnraum muss den Wohnungsmärkten erhalten bleiben
In Zeiten, in denen viele Menschen kein bezahlbares Dach über dem Kopf finden können, ist der unbegründete Leerstand von Wohnungen, die Umnutzung zu Ferienwohnungen oder anderer gewerblicher Nutzung kein Kavaliersdelikt. Mit dem Erlass einer Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum setzen die Kommunen klare Signale und erhalten bezahlbare Wohnungen für den lokalen Wohnungsmarkt.
Milieuschutzsatzungen sind ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der sozialen Zusammensetzung der Wohnquartiere, weil sie die Kündigungssperrfristen bei Eigenbedarf verlängern und Modernisierungen beschränken. Zudem können Kommunen mit dem Vorkaufsrecht Mieterverdrängung verhindern. Milieuschutzsatzungen sollen deshalb für all die Stadtgebiete beschlossen werden, wo die Verdrängung von Mietern durch Modernisierungen und Umwandlungen droht. Wenn eine Satzung erlassen wird, muss gleichzeitig für die Bewohner ein städtisches Beratungsangebot vorgehalten werden.