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Landtag beschließt neue Landesbauordnung

Schnellere Genehmigungsverfahren angestrebt

Anreiz für mehr Wohnungsbau? Landesbauordnung wird geändert.

Bauen soll nach dem Willen der Landesregierung „einfacher, schneller und kostengünstiger“ werden. Diese Ziele verfolgt ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Landesbauordnung, der Anreize für mehr Wohnraum schaffen soll. Der Landtag hat den vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnen erarbeiteten Gesetzentwurf am 17. Juli 2019 mit den Stimmen und Grünen und  CDU beschlossen.

Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bezeichnet die Änderung als wichtigen Baustein in der Strategie der Landesregierung, die derzeit zentrale gesellschaftliche Herausforderung zu meistern: dem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken. Dem entgegnet der Landesvorsitzende des Mieterbunds Baden-Württemberg, Rolf Gaßmann: „Das größte Hindernis für mehr bezahlbaren Wohnungsbau sind nicht die Vorschriften der Landesbauordnung, sondern fehlende Baugrundstücke“. Der Gesetzentwurf setzt - nach monatelangem Streit in der schwarz-grünen Regierungskoalition - Anregungen der Wohnraum-Allianz des Landes um, in der auch der Mieterbunds-Vorsitzende mitarbeitet.

Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen

Ministerin Hoffmeister-Kraut erklärte: „Wir wollen die baurechtlichen Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen und sie mit der vollständigen Digitalisierung zukunftsfähig machen.“ Eine Antragstellung solle künftig in einfacher elektronischer Form möglich sein und für kleinere Wohngebäude solle es nur noch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren geben. Die Bauvorlagen sollen künftig direkt bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden, was die Verfahren weiter verkürze. Werden Unterlagen nachgefordert, soll die Bearbeitungsfrist nur gehemmt und mit Eingang der Unterlagen wieder fortgesetzt werden. Bisher beginnt die Frist mit Eingang der Unterlagen wieder von vorne zu laufen.

Mehr Nachhaltigkeit

Die Landesbauordnung soll außerdem nachhaltiger sein, indem unter anderem die Wärmedämmung im Gebäudebestand erleichtert und bauliche Voraussetzungen zur Unterstützung der Elektromobilität geschaffen werden sollen. Zudem soll künftig der Holzbau erleichtert und die bislang starre Regelung zur Fahrradstellplatzpflicht bei Wohnungen durch ein bedarfsgerechtes Modell ersetzt werden. Der Schwellenwert für die Kinderspielplatzpflicht soll auf Gebäude mit mehr als drei Wohnungen angehoben werden, bisher liegt er bei zwei Wohnungen. Die Kommunen können diesen Schwellenwert nach oben oder unten ändern. Des Weiteren steht im Gesetzentwurf, dass die nachträgliche Schaffung von Wohnraum im Bestand, beispielsweise durch Aufstockungen, erleichtert werden soll. So könne zügig dringend benötigter Wohnraum entstehen, ohne zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen.

Zum Gesetzentwurf  zur  Landesbauordnung:

Zur Aufzeichnung der Landtagsdebatte