Zwar soll mit Steuererleichterungen auf Bundesebene der darniederliegende Wohnungsbau in Schwung kommen, doch Steuererleichterungen helfen Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen wenig. Da sie in der Regel keine Körperschaftssteuern bezahlen, muss die seit Mai überzeichnete Landes-Wohnraumförderung in Baden-Württemberg umgehend durch eine ergänzende Landesförderung wieder angekurbelt werden. Dies ist anlässlich der dramatisch niedrigen Wohnungsbauzahlen dringend nötig.
Dafür fordern der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg, die Architektenkammer Baden-Württemberg und die Internationale Bauausstellung Stadtregion Stuttgart (IBA’27) in einem gemeinsamen Appell an die Landesregierung zinsvergünstigte Kredite als zeitlich befristetes Konjunkturprogramm für den sozialen Wohnungsbau. Die Kreditförderung solle ausschließlich dem Verlustausgleich dienen, so dass Projekte mit einer „schwarzen Null“ realisiert werden können. Diese Maßnahme schließt die Finanzierungslücke für gemeinwohlorientierte Wohnungsbauprojekte und sorgt dafür, dass reservierte Fördermittel tatsächlich „verbaut“ werden. Es schafft so langfristig soziale Werte, stimuliert die Bauwirtschaft und sichert die Kapazitäten für den preiswerten Wohnungsbau nach der Krise. Dieses soziale Konjunkturprogramm muss zur Voraussetzung haben, dass so geförderte Wohnungsunternehmen mindesten 30 Prozent sozialen Wohnungsbau oder 40 Prozent preisgedämpften Wohnungsbau schaffen. Rolf Gaßmann, Landesvorsitzender im Deutschen Mieterbund erklärte, „ein soziales Konjunkturprogramm muss gemeinwohlorientierten Wohnungsbauprojekten, die zurzeit eine Finanzierungslücke zwischen 4 und 6 Prozent aufweisen, wieder zu einer schwarzen Null verhelfen“.
Zudem bemängelt der Mieterbund, dass die Schaffung neuen Wohnraums in Bestandsgebäuden vom Anwendungsbereich der vom Bund geplanten Steuererleichterungen nicht umfasst, obwohl seit Jahren bekannt ist, wie viel Potenzial zur Schaffung neuen Wohnraums durch Dachausbau, Aufstockung und Umnutzung vorhandener Gebäude besteht. Vorgesehen ist im Regierungsentwurf bislang die Einführung einer degressiven „Absetzung für die Abnutzung“ (Afa) nur für neue Wohngebäude. Statt drei Prozent können sechs Prozent der Baukosten als Steuergutschrift jährlich abgeschrieben werden, sechs Jahre lang. Der Mieterbund fordert die Bauminister auf, sich beim Bund auch für eine Einbeziehung von Umbauten in die Sonderabschreibung einzusetzen.
Weil Planungs- und Bauhauptgewerbe aufgrund fehlender Aufträge bereits Personal entlassen, ist dringend Handeln geboten. „Diese Fachkräfte werden fehlen, wenn die Konjunktur wieder anzieht. Jeder aufgeschobene Bau einer Wohnung kann deshalb nicht einfach nachgeholt werden“, so Gaßmann.