Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen empfiehlt dem Landtagsplenum, dem Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz für das schnelle Bauen“ zuzustimmen. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Gremium in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Februar 2025. Zuvor hörte der Ausschuss in einer öffentlichen Anhörung Sachverständige unter anderem von kommunalen Landesverbänden sowie der Bau- und Immobilienwirtschaft an. Das teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab, mit.
Staab zufolge sieht das Gesetz zahlreiche Änderungen vor, die das Bauen schneller, unbürokratischer und auch kostengünstiger machen sollen. Zur Optimierung und Beschleunigung baurechtlicher Verfahren soll es künftig die Regelung einer Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren und die Erstreckung des vereinfachten Verfahrens auf alle Bauvorhaben, mit Ausnahme der Sonderbauten, geben. Zugleich solle die Liste verfahrensfreier Bauvorhaben ausgeweitet und die bestehenden Regelungen zur Typenprüfung um die umfassenderen Regelungen der Typengenehmigung ergänzt werden. Mit der Abschaffung des baurechtlichen Widerspruchsverfahrens solle darüber hinaus für schnellere Verfahren und bessere Planungssicherheit gesorgt werden.
Die Sachverständen hätten in der Anhörung auf die dramatische Situation beim Wohnungsbau hingewiesen. So würden in Baden-Württemberg von 2022 bis 2030 alleine 206.000 neue Sozialwohnungen benötigt. Von 2022 bis 2024 seien jedoch nur 7.700 Wohnungen neu errichtet worden. Die Experten seien sich einig gewesen, dass schnelle Fortschritte beim Wohnungsbau nur gelingen, wenn Prozesse optimiert, Verfahren beschleunigt, Baustandards reduziert und Baukosten gesenkt werden. Die Referentinnen und Referenten hätten den Gesetzentwurf überwiegend positiv gewertet und viele Inhalte als richtige, erforderliche und mutige Schritte begrüßt, um das Bauen zu erleichtern und zu beschleunigen. Als besonders positiv seien die Einführung der Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des baurechtlichen Widerspruchsverfahrens, die Typengenehmigung und die Verkürzung der Nachbarbeteiligung genannt worden.
Für den Deutschen Mieterbund Baden-Württemberg hat der Landesvorsitzende Rolf Gassmann zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Unsere Position zur Reform der LBO steht hier zum Download bereit.
(Pressestelle Landtag BW / dmb bw)