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Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e.V.

Nachrichten zu Wohnungspolitik und Mietrecht

|   BW Bodensee

Stadt Konstanz verlängert Zweckentfremdungsverbot um fünf Jahre

Mieterbund- Vorsitzender Winfried Kropp fordert umfassende Strategie gegen leerstehende Wohnungen

Als eine der ersten Städte im Land hat die Stadt Konstanz eine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Seit zehn Jahren ist es Konstanz nicht zulässig, Wohnungen ohne Genehmigung länger als ein halbes Jahr leer stehen zu lassen oder länger als zehn Wochen im Jahr über Portale wie AirBnB an Touristen zu vermieten. Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat nun einstimmig beschlossen, das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum um fünf Jahre bis zum März 20230 zu verlängern. Winfried Kropp, Vorsitzender des Mieterbunds Bodensee  begrüßt diese Entscheidung, denn „das Zweckentfremdungsverbot schützt den Bestand an Mietwohnungen, vor allem in den Konstanzer Stadtteilen in Seenähe. Es hat sich in den vergangenen zehn Jahren bewährt.“ Nach Angaben der Stadtverwaltung seien 235 Wohnungen durch die Satzung der Stadt und ihre Kontrolle wieder vermietet worden. Zur Überwachung des Zweckentfremdungsverbots gibt es im Baurechts- und Denkmalamt der Stadt einen Mitarbeiter.

Winfried Kropp weist  auf die Grenzen dieses ordnungsrechtlichen Instruments hin:  Im Jahr 2024 habe die Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots geringere Erfolge gehabt als in den Jahren zuvor. Dies  gehe aus der Statistik der Verwaltung und mündlichen Berichten in den Gremien des Konstanzer Gemeinderats hervor. Dies mache ergänzende Maßnahmen notwendig, so der Mieterbund. Kropp begründet seine Forderung mit den Ergebnissen der Wohnungs- und Gebäudezählung. Der Zensus habe für die Stadt Konstanz zum Stichtag im Mai 2022 1041 leerstehende Wohnungen ergeben. Davon waren 394 länger als ein Jahr nicht bewohnt. „Die Stadt Konstanz muss eine Strategie gegen diesen strukturellen Leerstand entwickeln und umsetzen,“ fordert Kropp daher . Neben der konsequenten Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum müsse die Verwaltung auch gezielt Eigentümer, die Wohnungen nicht mehr vermieten wollen, ansprechen. Dies setze eine schnelle Bearbeitung von Leerstandsmeldungen aus der Bevölkerung durch die Verwaltung und regelmäßige Abstimmungen des Baurechtsamts mit Initiativen wie „Raumteiler“ voraus, betonte der Mieterbund-Vorsitzende.

Mittlerweile gibt es im Einzugsbereich des Mieterbunds Bodensee fünf Städte und Gemeinden, die die Zweckentfremdung von Wohnraum durch eine kommunale Satzung verbieten. Neben der Stadt Konstanz sind die die Städte Radolfzell und Überlingen sowie die kleinen Gemeinden am Bodensee-Ufer Sipplingen und Bodman-Ludwigshafen. Weitere Kommunen mit Zweckentfremdungsverbot in Baden-Württemberg sind die Landeshauptstadt Stuttgart, die Universitätsstädte Freiburg, Tübingen, Heidelberg und Mannheim sowie seit 2023 die Stadt Esslingen. Rechtsgrundlage für das Zweckentfremdungsverbot ist ein Landesgesetz.

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Zweckentfremdungsverbot Konstanz
Demonstration gegen leerstehende Wohnungen und für eine konsequentes Vorgehen gegen Zweckentfremdung. (Archiv-Bild: Pit Wuhrer)