Das Land Baden-Württemberg will seine Rechtsverordnung zum Geltungsbereich der Mietpreisbremse bis zum Ende des Jahres verlängern. Dies hat die Landesregierung am 13. Mai beschlossen. Die entsprechenden Verordnungen sollen nach einer Anhörung der Verbände im Juni in Kraft gesetzt werden.
Die Mietpreisbremse schränkt die zulässige Miethöhe bei einer Neuvermietung einer bestehenden Mietwohnung ein. Die Miete darf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Nach dem Willen der schwarz-roten Bundesregierung soll die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert werden.
Dieses Instrument der Begrenzung des Mietanstiegs nach Mieterwechseln gilt jedoch nicht bundesweit. Die Bundesländer müssen in einer Rechtsverordnung bestimmen, in welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse tatsächlich gelten soll. Die baden-württembergische Landesverordnung nennt insgesamt 89 Städte und Gemeinden, so dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung von diesem Schutz profitieren kann.
Die Verlängerung der baden-württembergischen Rechtsverordnung zum Jahresende ist eine Übergangsregelung. Wenn die bundesrechtlichen Änderungen beschlossen sind, muss neu entschieden werden, wo die Mietpreisbremse im Land gelten soll.