Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat drei Rechtsverordnungen verlängert, die Mieterinnen und Mietern im Land besseren Schutz bieten. Einen entsprechenden Beschluss fasst der Ministerrat in seiner Sitzung am 24. Juni 2025. Bundesrechttlich ist geregelt, dass in Regionen mit gefährdeter Wohnraumversorgung die gesetzlichen Möglichkeiten der Mieterhöhung eingeschränkt werden können. So darf die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 15, statt wie allgemein üblich um 20 Prozent steigen. Außerdem gilt die Mietpreisbremse, die die zulässige Miete beim Neuabschluss eines Mietvertrags für eine bestehende Wohnung auf maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Außerdem ist in diesen Regionen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erst nach einer Sperrfrist von fünf Jahren zulässig.
Es ist Aufgabe der Bundesländer durch eine Rechtsverordnung die Gebiete mit gefährdeter Wohnraumversorgung anhand der vorgegebenen gesetzlichen Kriterien zu bestimmen. In Baden-Württemberg umfasst diese sogenannte Gebietskulisse 89 Städte und Gemeinden. Die jetzt verlängerten Rechtsverordnungen treten automatisch am 31. Dezember außer Kraft. Im Fall der Mietpreisbremse will die Landesregierung die kommende Neuregelung auf Bundesebene abwarten und danach entscheiden, wie sie im Land umgesetzt werden soll.
Der Mieterbund Baden-Württemberg begrüßt den Beschluss der Landesregierung. Allerdings sei es befremdlich, die Landesregierung sich mit dieser Entscheidung beinahe bis zur letzten Minute Zeit gelassen habe, obwohl das Vorhaben bereits vor Monaten angekündigt wurde. "Es ist offensichtlich sehr schwer, in einer Rechtsverordnung ein Datum zu ändern," sagte dazu der Vorsitzende des Mieterbunds Bodensee, Winfried Kropp, der auch dem Landesvorstand des Mieterbunds angehört. Ein besonderes Kunststück habe außerdem die Social-Media-Redaktion des Staatsministeriums vollbracht, sagte Kropp: "Im Bericht über die Kabinettssitzung ist es gelungen, die Inhalte der drei Regelungen so miteinander zu vermischen, dass gar nichts stimmt. Es ist keine Schande, Fragen des Mietrechts nicht zu verstehen. Ich empfehle aber dem Regierungssprecher und seiner Social Media Redaktion künftig vor Veröffentlichung über diese Themen jemanden zu fragen, der sich damit auskennt. Der Mieterbund Baden-Württemberg hilft gerne."
[Update: Nach einem Hinweis über den Twitter-Account unseres Vorstandsmitglieds Winfried Kropp hat das Ministerium den Fehler umgehend korrigiert und zusätzlich einen ausführlichen Artikel zum Thema veröffentlicht. Vielen Dank!]