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Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e.V.

Nachrichten zu Wohnungspolitik und Mietrecht

|   BW Esslingen

Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 ist eine gute Nachricht, aber nicht für alle Mieterinnen und Mieter!

Mietpreisbremse gilt in Baden-Württemberg nur in 89 von 1101 Städten und Gemeinden.

Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg begrüßt, dass der Bundesrat am Freitag den Weg für die Verlängerung der Mietpreisbremse freigemacht hat. Für Mieterinnen und Mieter ist die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre von enormer Bedeutung, kann sie doch Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor überteuerten Angebotsmieten schützen.

Leider gelangen bislang nur Mieterinnen und Mieter in 89 von 1.101 Kommunen des Landes in den Schutz der Mietpreisbremse, obwohl in Baden-Württemberg nahezu flächendeckend Wohnungsmangel herrscht. Durch starken Bevölkerungszuwachs und viel zu geringem Wohnungsneubau hat sich der Wohnungsmangel seit 2015 erheblich verschärft.

Trotzdem gilt immer noch eine ähnliche Gebietskulisse wie vor 10 Jahren (damals 68 Kommunen). So gilt die Mietpreisbremse auch heute noch z.B. in Sindelfingen – nicht aber in Böblingen, in Bretten – nicht aber in Bruchsal, in Filderstadt – nicht aber in Ostfildern, in Eislingen – nicht aber in Göppingen.

„Die Landesregierung muss umgehend für eine wirksame Umsetzung der Mietpreisbremse durch Aktualisierung der Gebietskulisse in Baden-Württemberg sorgen. Es bedarf dazu dringend einer Neubewertung der Wohnungsmärkte in den Kommunen“, so Gaßmann. „Dass bisher nur 89 Kommunen in Baden-Württemberg unter die Regelung der Mietpreisbremse fallen, ist fern der Realität“. Im CSU regierten Nachbarland Bayern werden seit 2023 die Mieter in 208 Kommunen vor überhöhten Mieten geschützt.

Im nächsten Schritt gilt es, die häufigsten Umgehungsmöglichkeiten der Mietpreisbremse, wie Möblierung oder Kurzzeitvermietung, gesetzlich zu unterbinden.

Hier hat die Bundesjustizministerin bereits Nachbesserungen angekündigt. Der Mieterbund erwartet von der grün geführten Landesregierung, dass sie im Bundesrat entsprechende Gesetzesinitiativen unterstützen wird, damit die Mietpreisbremse wirken kann.  Mithilfe seitens der Landesregierung erwartet der Mieterbund auch bei der von der Bundesregierung angekündigten gesetzlichen Sanktionierung von Verstößen gegen die Mietpreisbremse mit Bußgeldern. Denn wer weit überhöhte Mieten verlangt oder kassiert, hat bislang keinerlei Nachteile zu erwarten und die anständigen Vermieter sollten nicht weiter „die Dummen“ sein.

Enttäuscht ist der Mieterbund Baden-Württemberg, dass eine Vielzahl an gesetzlichen Ausnahmen für die Mietpreisbremse nicht aus dem Bundesgesetz gestrichen wurden, z.B. wegen Modernisierung oder einer höheren Vor-Miete. 

„Es ist niemandem zu vermitteln, dass Vermieter, die vom Vormieter eine ungesetzlich überhöhte Miete kassiert haben, diese auch vom Nachmieter verlangen dürfen. Auch ist unsinnig, dass Wohnungen, die schon 2014 gebaut wurden, noch als Neubauten gelten und deshalb von der Mietpreisbremse ausgenommen sind“, so Gaßmann, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg. 

Mietpreisbremse