„Nahezu die Hälfte der Einwohner*innen unseres Landes darf bei der Wohnungssuche nicht länger Diskriminierung ausgesetzt sein“, erklärt der Landesvorsitzende vom Deutschen Mieterbund Rolf Gaßmann. Er begrüßt daher die Klarstellung des Bundesgerichtshofs, dass auch für Makler das Benachteiligungsverbot gilt und sie bei Verstößen gegenüber dem Wohnungssuchenden schadenersatzpflichtig sind.
In Baden-Württemberg haben ca. 40 Prozent der Einwohner einen Migrationshinter-grund, in Stuttgart sogar 45 Prozent. Es darf nicht sein, dass diese zumeist deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger weiterhin am Wohnungsmarkt benachteiligt werden, nur weil sie einen nichtdeutschen Vor -oder/und Nachnamen haben, stellt der deutsche Mieterbund dazu fest.
Laut einer Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor fünf Jahren äußerten 41 Prozent der privaten Vermieter*innen Bedenken gegen eine Vermietung an Zugewanderte. Der Mieterbund appelliert deshalb an die privaten Vermieterinnen und Vermieter umzudenken und zur Kenntnis zu nehmen, dass die große Mehrheit der Bürger mit nichtdeutschen Namen inzwischen in zweiter und dritter Generation in Deutschland lebt und sich in ihrem Wohnverhalten nicht unterscheidet.
Damit sich etwas ändert, sollten aber auch Wohnungssuchende sich Diskriminierung nicht länger bieten lassen und dagegen vorgehen. Ansprechpartner sind zunächst die in allen größeren Städten eingerichteten Antidiskriminierungsstellen, die Rat und Hilfe anbieten. Aber auch die 35 Mietervereine im Land geben ihren Mitgliedern guten Rat und sind bei der Einforderung von Schadensersatz behilflich.
Laut Antidiskriminierungsstellen gibt es in ganz Deutschland jährlich nur ca. 200 Beratungsanfragen wegen rassistischer oder ethnisch bedingter Diskriminierung.
„Nur wenn weit mehr Wohnungssuchende dagegen etwas unternehmen und von ihren Rechten gemäß Gleichbehandlungsgesetz Gebrauch machen, wird die erniedrigende Benachteiligung bei der Wohnungssuche nach und nach verschwinden“, erklärt Rolf Gaßmann.
