Überblick
Über 170.000 Mieterinnen und MIeter sind in den 35 Mietervereinen in Baden-Württemberg organisiert. Der Landesverband vertritt ihre Interessen gegenüber der Politik und der Verwaltung. Dazu hält er Kontakt mit der Landesregierung, Abgeordenten aus Bundes-und Landtag und mit Kommunalpolitikern aller demokratischer Parteien. Außerdem tauscht sich der Mieterbund ständig mit anderen Verbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden aus.
Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg wird bei Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung als sachkundiger Interessensverband angehört und gibt Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen ab.
Die Bundesländer sind ein wichtiger wohnungspolitischer Akteur, denn das Grundgesetz weist Ihnen die Kompetenz bei der Wohnraumförderung zu. Mit der Landesentwicklungsplanung gibt die Regierung wichtige Vorgaben, die die Kommunen bei ihrer örtlichen Planung, zum Beispiel für Wohnungsbau, berücksichtigen müssen. In den letzten Jahren haben die Bundesländer auch mehr mietrechtiche Kompetenzen gewonnen, weil sie in Rechtsverordnungen bestimmen, wo im Land Instrumente wie die Mietpreisbremse gelten sollen. Zu all diesen Themen erarbeitet der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg Positionen im Sinne der Mieterinnen und Mieter im Land und bringt diese in die politischen Diskussionen ein. Dabei orientiert sich der Verband an den Beschlüssen des Mietertags Baden-Württemberg, in dem die Vertreterinnen und Vertreter der Mietervereine im Land über wichtige Fragen des Mieterbunds entscheiden.
Wahlen
Positionspapiere und Veranstaltungen
Wahlen sind wichtige politische Weichenstellungen. Daher erarbeitet der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg vor Wahlen Positionspapiere und Stellungnahmen und sucht das Gespräch mit Kandidierenden und Parteien darüber. Die sogenannten Wahlprüfsteine geben Mieterinnen und Mietern die Gelegenheit, wohnungspolitische Positionen der Parteien zu vergleichen und sich so über wichtige Themen zu informieren. Zur Landtagswahl 2021 hat der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg gemeinsam mit Gewerkschaften und Sozialverbänden ein gemeinsames Forderungspapier erarbeitet. Leider ist es immer noch aktuell, weil die Landespolitik wenig davon in die Tat umgesetzt hat.
Wohnungspolitische Stellungnahmen
Landeswohnraumförderung
Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg erhält Gelegenheit, zum jährlichen Landeswohnraumprogramm der Landesregierung, aber auch zu anderen Gesetzesvorhaben im Rahmen der sogenannten Verbändeanhörung Stellung zu nehmen. So hat sich der Mieterbund auch zur Änderung des Grundsteuergesetzes oder zum Klimaschutzgesetz des Landes geäußert. Der Mieterbund wird außerdem in öffentliche Anhörungen des Landtags eingeladen und arbeitet in den Arbeitsgruppen des Strategie-Dialogs der Landesregierung zum Bauen und Wohnen mit.
Mietrecht auf Landesebene
Die Bundesländer sind zuständig, Städte und Gemeinden zu bestimmen, in denen die Wohnungsversorgung der Bevölkerung gefährdet ist. Dazu erlässt die Landesregierung eine Rechtsverordnung. Derzeit sind Rechtsverordnungen zur Mietpreisbremse, zur abgesenkten Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen und zur sogenannten Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung. Leider lehnt es die Landesregierung ab, diese Umwandlung einem Genehmigungsvorbehalt durch die Städte zu unterstellen. Für das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum hat das Land ein Gesetz erlassen, auf dessen Basis die Städte eigene Satzungen erlassen können.