Mietrecht ist auch Ländersache
Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze: Hier entscheidet die Landesregierung mit.
Mietrecht ist Bundesangelegenheit. Der Bundesgesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch die Grundsätze des sozialen Mietrechts niedergelegt. Dieses regelt die Einzelheiten im Rechtsverhältnis zwischen Mietern und Vermietern. Seit 2015 hat mangelnde Einigkeit der verschiedenen Koalitionspartner auf Bundesebene dazu geführt, dass immer mehr Schutzrechte für Mieterinnen und Mieter nur noch in bestimmten Teilen Deutschlands gelten. Dazu hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass der erweiterte Mieterschutz nur in angespannten Wohnungsmärkten gültig sein soll, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen stark gefährdet ist. Es ist Aufgabe der Bundesländer, diese Regionen durch eine Rechtsverordnung festzulegen.
Dies betrifft folgende Schutzregeln:
- die Mietpreisbremse,
- die verringerte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen,
- die verlängerte Kündigungssperrfrist nach einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen,
Die baden-württembergische Landesregierung hat im Jahr 2020 entsprechende Rechtsverordnungen erlassen. Da diese nur fünf Jahre gelten, steht im Herbst 2025 eine Entscheidung über ihre Verlängerung an. Dazu hat das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ziel war es, eine sogenannte "Gebietskulisse" vorzuschlagen. Darunter wird eine Liste der Städte und Gemeinden verstanden, in denen diese Rechtsverordnungen gelten sollen.
Der Mieterbund Baden-Württemberg hat in einer Stellungnahme die Pläne der Regierung sowie das zugrundeliegende Gutachten als unzureichend und fehlerhaft kritisiert. Wir veröffentlichen unsere Stellungnahme im Wortlaut auf dieser Seite. Sie steht auch zum Download bereit.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat hier Informationen zum Gutachten für die Gebietskulisse der Mietpreisbremse veröffentlicht. Das Gutachten sowie die Daten für die Städte und Gemeinden stehten ebenfalls zur Einsicht bereit.