Mieterbund-Forderungen zur Landtagswahl

Unsere acht Forderungen für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau und leistbare Mieten

Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis und Recht aller Menschen. Die Wohnung ist Lebensmittelpunkt und Rückzugsort. Niemand kann auf eine Wohnung verzichten. Bezahlbarer Wohnraum ist Grundlage der sozialen Existenz für alle Menschen und eine der wichtigsten Vorausset­zungen für eine lebenswerte und zukunftsfähige Gesellschaft – auch in Baden-Württemberg. Gleichzeitig ist ausreichender und bezahlbarer Wohnraum die zentrale Grundlage für die Fachkräftegewinnung und - sicherung und damit für die Zukunft unserer Wirtschaft. Bezahlbarer Wohnraum ist damit das Fundament für wirtschaftliche Wettbewerbs­fähigkeit und sozialen Zusammenhalt.

Wohnungspolitik muss den Zugang zu bezahlbarem und qualitativ ange­messenem Wohnraum gewährleisten, die Wohnqualität sichern und so­ziale Segregation verhindern. Ziel muss eine leistbare und bedarfsge­rechte Versorgung für alle Bevölkerungsgruppen sein, insbesondere durch Förderung des sozialen Wohnungsbaus und die aktive Gestaltung von Regeln am Wohnungsmarkt.

Wir fordern den Landtag von Baden-Württemberg und die künftige Lan­desregierung auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um mehr bezahl­baren Wohnraum zu schaffen, die Interessen der Mieterinnen und Mie­ter besser zu schützen und die Regeln am Wohnungsmarkt sozial aus­gewogener zu gestalten. Dies angesichts einer, gerade auch durch die jüngste Studie des Pestel-Instituts bestätigten, Wohnungsbaulücke von nahezu 200.000 Wohnungen in Baden-Württemberg, steigenden Mieten und Wohnkosten, wachsender Bevölkerung und einer massiv zunehmenden Belastung der Menschen durch Wohnungsmangel.

Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg (DMB BW) ist die Dach­organisation für 35 Mietervereine mit über 160.000 Mieterhaushalten und vertritt damit rund 330.000 Mieterinnen und Mieter im Land. Als Ex­perten für Wohnungspolitik und Mietrecht sind wir verlässlicher Partner und Ansprechpartner für Politik, Verwaltung und Gesellschaft in Baden-Württemberg.

Zur Landtagswahl 2026 stellt der DMB Baden-Württemberg an die für den Landtag kandidierenden Parteien acht Forderungen für eine wohnungspolitische Offensive, die Mieterverdrängung und einen unverhältnismäßigen Anstieg der Mietpreise verhindert und dafür bezahlbaren Wohnraum schafft.

Hier können Sie unser Positionspapier zu den Landtagswahlen als PDF laden. 

1. Sozialwohnungsbestand sichern und ausbauen

Der Bestand an Sozialwohnungen ist seit Jahrzehnten dramatisch gesunken. Gab es im Jahre 2002 noch 137.000 preisgebunden Wohnungen, so sind es heute noch 54.000. Baden-Württemberg weist im Vergleich zu anderen Flächenländern einen deutlich un­terdurchschnittlichen Bestand an Sozialwohnungen aus. Obwohl hier 14 Prozent aller Einwohner Deutschlands leben, stehen in Ba­den-Württemberg nur 5 Prozent aller Sozialwohnungen. Mit 54.000 Sozialwohnungen steht nur für jeden zehnten armen bzw. bedürfti­gen Haushalt eine Sozialwohnung zur Verfügung. Ziel muss es sein, den Bestand bis 2030 auf 75.000 Sozialwohnungen zu er­höhen.

Förderprogramme ausweiten:

Mit der Föderalismusreform wurde den Bundesländern die Zustän­digkeit für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus übertra­gen. Der Bund gibt aber weiterhin Fördermittel in beträchtlicher Höhe, so waren es 487 Millionen Euro im Jahr 2024. Dagegen lag der Landesanteil für die Wohnbauförderung zuletzt mit nur 274 Millionen Euro bei nur 37 Prozent. Dies ist völlig unzureichend. Deshalb ist das Wohnbauförderprogramm des Landes regelmäßig bereits im ersten Halbjahr ausgeschöpft. 2024 reichte es nur für Förderzusagen für 2.348 Sozialwohnungen. Bis zum Dezember 2024 lagen der L-Bank unbeschiedene Anträge im Volumen von 791 Millionen Euro vor. Wohnungsunternehmen warten bis zu ei­nem Jahr und länger auf die Bewilligung, was zu einer inakzeptab­len Verzögerung von Wohnbauprojekten führt, ein unhaltbarer Zu­stand. Deshalb müssen die Förderprogramme für sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau seitens des Landes dringend erhöht werden. Die künftige Landesregierung muss die Fördermittel min­destens im Verhältnis 1:1 zu den Bundesmitteln aufstocken, um die Förderung des dringend notwendigen Sozialwohnungsbaus zu sichern. Unser Nachbarland Bayern mit vergleichbarer Einwohner­zahl fördert bereits 1:1 und stellt damit Mittel von insgesamt 1,1 Milliarden Euro für den Wohnungsbau zur Verfügung. Das über Jahre notwendige Investitionsprogramm muss von der Schulden-bremse ausgenommen werden.

Um beim Wohnungsbau sozial verantwortlich Prioritäten zu setzen, sind die knappen Fördermittel auf den Mietwohnungsbau zu konzentrieren

Bürokratieentlastung und Förderprogramme schneller umsetzen

Eine Vereinfachung der Verfahren bei Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung bei Förderprogrammen des Landes und in ihrer Umsetzung durch die L-Bank sind herzustellen. Förderprogramme müssen schneller und zielgerichteter umgesetzt werden.

Förderprogramme zielgerichtet und auf lange Bindungs­zeiträume ausrichten:

Die Wohnraumförderung des Landes muss unterschiedliche Vo­raussetzungen berücksichtigen und darf etwa den Bau auf Erb­pachtgrundstücken nicht diskriminieren. Längere Bindungszeiten von 40 und mehr Jahren müssen zur Regel werden und dafür höhe­re Zuschüsse zum Tragen kommen.

 

2. Dem Rat der Experten folgen und eine Landes- Wohnungsbaugesellschaft gründen

Vielen Kommunen fehlen oftmals die erforderlichen Ressourcen für den Betrieb eigener Wohnungsbaugesellschaften. Deshalb hatte ein von der Landesregierung bereits vor acht Jahren in Auftrag gegebe­nes Gutachten der Prognos AG die Wiedergründung einer Landes-Wohnungsbaugesellschaft empfohlen, nachdem die ehemals lan­deseigene Wohnungsgesellschaft 2012 an ein profitorientiertes Un­ternehmen verkauft wurde.

Auch der DMB BW fordert die Gründung dieser Landes-Wohnungs­baugesellschaft, die gezielt bezahlbaren Wohnraum dort schafft, wo kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsunternehmen nicht bauen können oder solche Gesellschaften nicht vorhanden sind. Weil der kommunale Grundstücksfond von den Kommunen offen­sichtlich nicht angenommen wird, sind die dafür vorgesehenen Mit­tel für die Gründung der Landes-Wohnungsbaugesellschaft einzu­setzen.

Land und Landeswohnungsbaugesellschaft sollen Städte und Ge­meinden sowie gemeinwohlorientierte Träger bei der Gründung von Wohnungsunternehmen beraten und unterstützen

3. Erleichterung des Wohnungsneubaus

Durch abgesenkte Baustandards analog dem „Hamburg-Standard“ wird der Neubau günstiger, ohne einen Verlust an Wohnkomfort.

Die Senkung der Stellplatzpflicht auf „Null“ in der Landesbauordnung ist dringend umzusetzen. Energetische Vorgaben in der Lan-deswohnraumförderung müssen sich auf effiziente energetische Maßnahmen begrenzen. Notwendig ist zudem eine deutliche Be­schleunigung der Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren durch die Kommunen.

Steuererleichterungen für den Wohnungsbau müssen so ausgestal­tet werden, dass sie allen Bauwilligen und nicht vorwiegend Besser­verdienenden zugutekommen, z.B. durch den verminderten Mehr­wertsteuersatz im sozialen Wohnungsbau. Sozialer Wohnungsbau muss zudem vollständig von der Grunderwerbssteuer befreit werden.

4. Zweckentfremdung von Wohnraum wirksam verhindern

Das bestehende Landesgesetz muss verbessert werden, damit die Kommunen Leerstand leichter beenden können. Die Landesregie­rung wirbt aktiv bei den Städten und Gemeinden für das Instrument Zweckentfremdungssatzung. Die Erschwernis im Landesgesetz ist zu beseitigen, dass Kommunen erst nachweisen müssen, dass der Wohnungsmangel nicht mit anderen Mitteln abgewendet werden kann. Wenn eine Kommune in die Gebietskulisse der Mietpreis-bremse aufgenommen wurde, gilt der Nachweis als erbracht.

5. Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen begrenzen

Da die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in der Re­gel zur Mieterverdrängung führt, ist sie gesetzlich stärker zu begren­zen. Wir fordern den Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 250 Baugesetzbuch, die Städte und Gemeinden ermächtigt, Umwand­lungen zu genehmigen oder zu untersagen, um Verdrängung ver­hindern zu können. Auch muss die Landesregierung den gesetz­lichen Spielraum nutzen und die Rechtsverordnung dahingehend ändern, dass die Kündigungssperrfrist für umgewandelte Wohnung­en von fünf auf zehn Jahre verlängert wird.

6. Wohnen nicht weiter verteuern - Grundsteuer dringend korrigieren

Gemäß der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg steigt der Anteil erheblich, den Eigentümer von Wohngrundstücken am Ge­samtaufkommen der Grundsteuer bezahlen müssen.

Dagegen sinkt der Anteil von Eigentümern gewerblich genutzter Grundstücke am Steueraufkommen. Diese Verschiebung zu Lasten des Wohnens ist dringend zu korrigieren – etwa durch eine Erhö­hung der Messzahl für Gewerbegrundstücke. Weil die Grundsteuer in der Regel über die Betriebskosten auf die Mieter abgewälzt wird, steigen die jetzt schon hohen Wohnkosten für ca. 2,7 Millionen Mieterhaushalte in Baden-Württembergs Kommunen sonst noch weiter.

7. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschafte Aufgabe und deshalb sozialverträglich umsetzen

Die Kosten für energetische Sanierungen und klimafreundliche Hei­zungen dürfen nicht einseitig auf die Mieter abgewälzt werden. Bis­lang tragen die Mieter über die Modernisierungsumlage allein die Kosten einer energetischen Modernisierung. Der DMB BW fordert, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein Drittelmo­dell einsetzt, im Sinne einer Kostenaufteilung zwischen Vermieten­den, Mietenden und öffentlicher Hand.

Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mietern bei energetischen Maßnahmen:

Mieterinnen und Mieter müssen bei Modernisierungen und energeti­schen Maßnahmen stärker beteiligt werden. Die Landesregierung sollte Initiativen zur Stärkung der Mieterbeteiligung unterstützen

8. Inflation der Mieten stoppen

Dazu ist die Mietpreisbremse konsequent anzuwenden. Ange­sichts von zunehmendem Wohnungsmangel in fast allen Regionen von Baden-Württemberg ist die Gebietskulisse von bislang 89 Kom­munen (Stand 1.12.2025) auf weit mehr Kommunen auszuweiten. Sie bedarf in der Umsetzung in Baden-Württemberg auch einer Öffnungsklause.

Städte und Gemeinden müssen auch innerhalb der fünfjährigen Laufzeit der Landesverordnung in die Gebietskulisse aufgenom­men werden können, wenn sich die regionalen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt verändern.

Auf Bundesebene gilt es, sich für eine Verschärfung der Mietpreis-bremse einzusetzen, insbesondere durch Streichung der Ausnah­men und Umgehungstatbestände sowie durch eine Anpassung des Neubau-Datums von Oktober 2014 auf 2024.

Mietpreiserhöhungen im Bestand sind wirksamer zu begrenzen:

Die künftige Landesregierung muss sich im Bund dafür einsetzen, in Gebieten mit Wohnungsmangel die Kappungsgrenze von 15 Prozent auf 6 Prozent in drei Jahren zu senken, um den explosi­ven Anstieg der Mieten insbesondere in Ballungsräumen zu stop­pen.

Gegen das Ausnutzen des Wohnungsmangels durch weit überhöh­te Mieten muss die künftige Landesregierung auf Bundesebene auf eine Reform des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüber-höhung) drängen, damit Mieter sich gegen überhöhte Mieten wehren können und Kommunen selbst verstärkt gegen überhöhte Mieten vorgehen können